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Mitgliedschaft und Beitrag

Es gibt zwei Formen der Mitgliedschaft:

  • Einzelmitgliedschaft: 60 € pro Jahr
  • Familienmitgliedschaft: 120 € pro Jahr

Die Familienmitgliedschaft umfasst zwei Elternteile (oder eine alleinerziehende Person) sowie alle Kinder einer Familie bis zum 18. Geburtstag.

Hinweis: Weder die Einzelmitgliedschaft, noch die Familienmitgliedschaft bedeuten automatisch einen Platz im Schwimmtraining oder Schwimmzeit. Hierfür muss weiterhin ein Schwimmplatz über die Warteliste frei sein. Wenn Sie bei uns schwimmen möchten, tragen Sie sich bitte direkt in unsere Warteliste ein. Die Warteliste wird nach dem Datum der Registrierung abgearbeitet. Wir informieren Sie unverzüglich, sobald ein Platz für Sie frei geworden ist. Im Anschluss können Sie dann Mitglied werden.

Sie erkennen durch ihre Beitrittserklärung die Satzung und die Ordnungen der DLRG an und übernehmen alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten, die in der Satzung zu finden sind.

Wassergeld

Um die Bahnengebühren und das Trainingsmaterial zahlen zu können, wird ein Wassergeld erhoben. Dieses orientiert sich an der Betreuung durch die Trainer und an der Schwimmzeit:

  • Kinderschwimmen (Training 1. oder 2. Stunde): 40 € pro Person und Halbjahr
  • Training 3. Stunde (Nachwuchs-/Wettkampf-/Rettungsschwimmen): 20 € pro Person und Halbjahr

Übersicht Beitrag und Wassergeld

Zahlfristen

  • Der Mitgliedsbeitrag ist im Zeitraum vom 01.01. bis zum 20.01. des jeweiligen Jahres oder nach Beitritt innerhalb von 20 Tagen zu entrichten.
  • Das Wassergeld für das 1. Schwimmhalbjahr ist im Zeitraum vom 01.01. bis zum 20.01. zu entrichten.
  • Das Wassergeld für das 2. Schwimmhalbjahr ist im Zeitraum vom 01.06. bis zum 20.06. zu entrichten.

Kündigung der Mitgliedschaft

Die Austrittserklärung eines Mitgliedes wird zum Ende eines Geschäftsjahres wirksam, wenn sie bis zum 01. Dezember des gleichen Jahres bei der Ortsgruppe schriftlich oder elektronisch eingegangen ist.

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Kinder in Frankfurt berechtigt durch das Bildungs- und Teilhabepaket finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an unserem Training zu erhalten. Informationen finden Sie bei der Stadt Frankfurt hier.

Da es immer wieder zu Irritationen gekommen ist, hier unser Ablauf bezüglich der BuT-Förderung:

  • Bitte die BUT-Anträge rechtzeitig bei uns am Einlass zum Schwimmtraining einreichen - dort erfolgt auch die Ausgabe der bearbeiteten Anträge.
  • Der Mitgliedsbeitrag ist zunächst in vollem Umfang und gemäß unserer Fristen pünktlich zu zahlen.
  • Geht die BuT-Förderung auf unserem Konto ein, erfolgt unsererseits die Auszahlung der BUT-Förderung auf Ihr Konto. 

Fördermitgliedschaft

Bahngebühren, die Anschaffung von Lehr- & Ausbildungsmaterial für die Kinder- und Rettungsschwimmausbildung, Fortbildungen für ehrenamtliche Mitarbeiter sowie Jugend- und Vereinsveranstaltungen erfordern einen außerordentlichen finanziellen Aufwand.

Durch eine Fördermitgliedschaft haben Sie die Gewissheit, dass Sie unsere Arbeit in der Gesellschaft unterstützen. Jede Woche bringen wir vielen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen das Schwimmen und Rettungsschwimmen bei. Die Kinder betätigen sich nicht nur sportlich, sondern bekommen gleichzeitig eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung, erlernen Verantwortung zu übernehmen und gesellschaftliches Engagement zu zeigen.

Sollten Sie unsere Ausbildungstätigkeiten unterstützen wollen, würden wir uns freuen, wenn Sie Mitglied werden! Der Mitgliedsbeitrag beträgt 60 € pro Jahr.

Wir sind in das Vereinsregister am Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen und vom Finanzamt Frankfurt als gemeinnützig anerkannt. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind somit steuerlich absetzbar. Auf freiwilliger Basis können Sie auch einen beliebig höheren Beitrag angeben.

Bei Interesse tragen Sie sich bitte über die Warteliste in unser Mitgliedsaufnahmeprogramm ein oder schreiben Sie eine Mail an foerdermitgliedschaft@nord-west.dlrg.de.

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